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  1. Die Öffnungszeiten des Motorsportgeländes (Fahrzeiten für die Strecke) sind auf unserer Homepage msc-westernbach.de einzusehen oder bei den Ansprechpartnern (Vorstand) aktuell zu erfragen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist ein Befahren der Strecke strengstens untersagt.
  2. Alle Benutzer (Fahrer und Zuschauer) des Motorsportgeländes (Strecke) sind verpflichtet, die Geländeordnung zu beachten und einzuhalten.
  3. Es dürfen max. 6 Motorräder (>85ccm) bzw. 8 Motorräder (≤ 85ccm) gleichzeitig auf der Strecke fahren.
  4. Nur aktive Mitglieder des MSC-Westernbach e.V. DMV die im Voraus die Streckennutzungsgebühr bezahlt haben dürfen die Strecke befahren. Eine gesonderte Regelung für vereinsinterne passive Mitglieder und Gastfahrer ist unter Punkt „Wichtig für aktive Mitglieder“ (siehe Mitgliedsantrag) einzusehen.
  5. Jedes Mitglied des MSC-Westernbach e.V. DMV hat dafür zu sorgen, dass die Geländeordnung eingehalten wird. Lädt ein Mitglied Gäste ein, so ist dieses Mitglied verpflichtet, die Gäste mit der Geländeordnung vertraut zu machen und das Fahren der Gäste persönlich zu beaufsichtigen.
  6. Jeder Gastfahrer muss vor Fahrantritt auf der Strecke den Haftungsausschluss und die Geländeordnung des MSC-Westernbach e.V. DMV unterschreiben und somit anerkennen. Die Dokumente sind vor Fahrtantritt beim 1.Vorstand persönlich abzugeben oder in dessen Briefkasten einzuwerfen.
  7. Vor Fahrtantritt müssen die Abschrankungen an den straßenseitigen Grenzen des Motorsportgeländes geschlossen werden. Nach beenden des Fahrens ist die Abschrankung wieder aufzumachen!
  8. Grundsätzlich müssen beim Befahren der Strecke immer zwei Personen anwesend sein, davon mindestens ein Erwachsener. Alleine Fahren ist strengstens verboten.
  9. Jegliche Nutzer des Motorsportgeländes haben sich so zu verhalten, dass der MSC-Westernbach e.V. DMV sowie Dritte nicht geschädigt werden. Jeder verpflichtet sich, durch sein Verhalten dazu beizutragen. Das Fahren ist ausschließlich auf der deutlich gekennzeichneten Strecke erlaubt. Das Befahren von Grünflächen und umliegenden Grundstücken ist verboten.
  10. Die Lautstärke der Fahrzeuge darf max. 96 db (A). betragen.
  11. Sämtliche Abfälle sind von der Person, durch die sie entstanden sind, wieder mitzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
  12. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.
  13. Das Ein- und Ausfahren in und aus der Strecke ist nur an der vorgesehenen Ein- und Ausfahrt gestattet.
  14. Vor dem Einfahren in die Streckenführung muss sich jeder Fahrer über die korrekte Fahrtrichtung informieren und diese strikt einhalten.
  15. Vor dem Verlassen des Geländes sind, falls erforderlich, Sport- und Transportfahrzeuge zu reinigen. Im Falle einer Verschmutzung der Zufahrtswege zum Motorsportgelände werden der verursachenden Person die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
  16. Betreten und Benutzung des Geländes durch Fahrer und Zuschauer erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des MSC-Westernbach e.V. DMV ist ausgeschlossen. (siehe Haftungsausschluss).
  17. Die Zuschauer haben sich so zu verhalten, dass die Fahrer weder behindert noch geschädigt werden.
  18. Hunde sind bei Fahrbetrieb auf der Strecke grundsätzlich anzuleinen.
  19. Treten während der Fahrt an den Fahrzeugen Defekte auf oder sind Fahrer zum Sturz gekommen, sind diese verpflichtet die Strecke unverzüglich wieder frei zu machen, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden.
  20. Das Parken und Fahren auf den Nachbargrundstücken ist verboten. Die Fahrzeuge sind so zu parken, dass die Zufahrtswege und der Streckenverlauf für den Verkehr frei sind.
  21. Den Anweisungen der Vereinsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.
  22. Die Anlage und die Straße sind unbedingt wieder sauber zu verlassen.
  23. Das Fahren mit nicht StVO – zugelassenen Fahrzeugen Motocross Maschinen, Enduros, Quads oder Gespannen auf der Straße oder auf den Feldwegen ist strengstens verboten.
  24. Während der Dauer von Arbeitseinsätzen ist die Strecke für den Fahrbetrieb geschlossen.
  25. Bei Niederschlag, nassem Streckenverlauf sowie bei sonstigen widrigen Wetterbedingungen und bei starker Staubentwicklung, ist die Strecke geschlossen. Im Zweifelsfall ist bei den Ansprechpartnern des MSC-Westernbach e.V. DMV nachzufragen (Vorstand).
  26. Bei An- und Abfahrt vom Motorsportgelände ist stets darauf zu achten, den durch die Fahrzeuge entstehenden Geräuschpegel möglichst gering zu halten.
  27. Jegliche Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Verein führen. Der MSC-Westernbach e.V. DMV behält sich des Weiteren vor, bei Zuwiderhandlung strafrechtlich Anzeige zu erstatten.